Die Wärmepumpe
Magazin
Förderrecht

Wärmepumpen-Förderung 2026: was gilt, was zu beachten ist

Fördersätze, Boni und Höchstbeträge im Jahr 2026, der Antragsweg über das KfW-Zuschussportal, Fristen und Nachweise — und die Punkte, an denen sich die Lage noch bewegen kann.

Redaktion Die Wärmepumpe3 MinutenStand: Juli 2026
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Garten eines Wohnhauses
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Garten eines Wohnhauses

Die Heizungsförderung läuft 2026 unverändert nach der Systematik, die mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eingeführt wurde: ein Grundsatz, drei Boni, ein Deckel. Was sich gegenüber den Vorjahren geändert hat, sind nicht die Prozentsätze, sondern die Rahmenbedingungen — Wärmeplanung, CO2-Preis und Haushaltslage.

Die Sätze im Überblick

  • Grundförderung 30 Prozent — für alle Antragsberechtigten beim Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe.
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent — nur für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, beim Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von Gaszentralheizungen ab einem Mindestalter von 20 Jahren.
  • Einkommensbonus 30 Prozent — bei selbst genutztem Eigentum und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro.
  • Effizienzbonus 5 Prozent — für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle sowie für Geräte mit natürlichem Kältemittel, praktisch also für alle Propangeräte.

Der Gesamtsatz ist auf 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind höchstens 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 Euro, ab der siebten 8.000 Euro. Der maximale Zuschuss im Einfamilienhaus beträgt damit 21.000 Euro.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Baujahr 1994, Gaszentralheizung von 2003, selbst bewohnt, Propan-Monoblock. Angebotssumme 32.000 Euro, förderfähig 30.000 Euro.

  • Grundförderung 30 % = 9.000 Euro
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20 % = 6.000 Euro
  • Effizienzbonus 5 % = 1.500 Euro

Summe 55 Prozent, also 16.500 Euro Zuschuss. Eigenanteil 15.500 Euro. Mit Einkommensbonus wären es 70 Prozent, also 21.000 Euro — der Deckel greift dann, weil 85 Prozent rechnerisch überschritten würden.

Der Antragsweg

Beantragt wird der Zuschuss im Zuschussportal der KfW, nicht mehr beim Bundesamt. Die Reihenfolge ist zwingend:

1. Fachbetrieb beauftragen und einen Liefer- und Leistungsvertrag schließen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. 2. Bestätigung zum Antrag über das Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten einholen. 3. Antrag stellen. 4. Erst danach umsetzen. 5. Nach Fertigstellung Rechnungen und Bestätigung nach Durchführung einreichen.

Für die Umsetzung gilt eine Frist von 36 Monaten ab Zusage; die Nachweise sind anschließend fristgerecht einzureichen. Wer den Auftrag ohne Förderbedingung erteilt oder vor der Zusage beginnt, verliert den Anspruch — dieser Fehler ist nicht heilbar und bleibt der häufigste Ablehnungsgrund.

Was 2026 zusätzlich zu bedenken ist

Kommunale Wärmeplanung. Große Städte müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, die übrigen Kommunen bis Mitte 2028. Mit dem Vorliegen des Plans greift die 65-Prozent-Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes für neu eingebaute Heizungen. Wer in einer Großstadt wohnt, sollte den Plan vor der Entscheidung ansehen: Ein absehbarer Wärmenetzanschluss ändert die Rechnung.

CO2-Preis. Der nationale Emissionshandel geht 2026 vom festen Preis in einen Auktionskorridor über. Für Gas und Heizöl bedeutet das steigende und ab 2027 mit dem europäischen System weniger planbare Brennstoffkosten. Diese Entwicklung wirkt unabhängig von der Förderung auf die Betriebskostenrechnung.

Haushaltsvorbehalt. Die Förderung ist an verfügbare Haushaltsmittel gebunden, und über Zuschnitt und Höhe wird politisch weiter diskutiert. Maßgeblich ist stets die Richtlinienfassung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer ein Projekt ohnehin plant, hat wenig Grund, den Antrag über einen Jahreswechsel zu schieben.

Bedingungen, die im Kleingedruckten stehen

  • Das Gerät muss in der Liste der förderfähigen Anlagen mit exakt dieser Typbezeichnung geführt sein.
  • Hydraulischer Abgleich nach der Maßnahme, mit Protokoll.
  • Schallanforderungen, die über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehen — in der Regel fünf Dezibel unter dem Wert der Ökodesign-Verordnung.
  • Wärmemengenzähler und Betriebsdatenerfassung, je nach Konstellation.
  • Mehrjährige Zweckbindung: Die Anlage muss betrieben bleiben.

Wenn der Zuschuss nicht in Frage kommt

Für vermietete Objekte, für nicht antragsberechtigte Konstellationen oder wenn der Antrag versäumt wurde, bleibt die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent über drei Jahre. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht — die Entscheidung fällt vor dem Auftrag.

Der Satz, der hier wichtiger ist als jeder Fördersatz

Die Förderung senkt die Investition, nicht den Verbrauch. Über zwanzig Jahre entscheidet die Jahresarbeitszahl über deutlich größere Beträge als der Unterschied zwischen 55 und 70 Prozent Zuschuss. Heizlastberechnung, Vorlauftemperatur und hydraulischer Abgleich sind deshalb keine Förderformalien, sondern die eigentliche Investitionsentscheidung.

Dieser Beitrag ordnet Rechtslage und Marktentwicklung ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fördersätze, Fristen und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

Service

Konkrete Zahlen für Ihr Gebäude?

3 Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region, kostenlos und unverbindlich.

Angebot anfordern