Die Frage taucht in fast jeder Planung auf, und die Antwort lautet oft: Es geht ohne — wenn drei Bedingungen erfüllt sind.
Was der Puffer eigentlich absichert
- Mindestumlaufmenge: Auch wenn alle Thermostatventile schließen, muss durch den Verflüssiger Wasser fließen.
- Abtauenergie: Zum Abtauen dreht das Gerät den Kreislauf um und entzieht dem Heizwasser Wärme. Diese Wärme muss verfügbar sein.
- Mindestlaufzeit: Der Wasserinhalt der Anlage bestimmt, wie lange ein Verdichterstart läuft, bevor die Solltemperatur erreicht ist.
Die drei Bedingungen für den Betrieb ohne Puffer
- Ausreichender Wasserinhalt in der Anlage. Eine Fußbodenheizung mit 150 Quadratmetern enthält 300 bis 600 Liter Wasser im Estrich — mehr als jeder Pufferspeicher. Eine Heizkörperanlage mit dünnen Rohren dagegen oft nur 60 bis 100 Liter.
- Richtig dimensioniertes Gerät. Eine Maschine, die weit heruntermoduliert und zur Heizlast passt, braucht keinen Puffer zur Laufzeitverlängerung.
- Offene Heizflächen. Mindestens ein Heizkreis ohne Thermostatventil, oder eine Regelung, die die Mindestumlaufmenge über den Volumenstrom sicherstellt.
Wann ein Puffer bleiben muss
- Bei Heizkörperanlagen mit kleinem Wasserinhalt und Thermostatventilen an allen Heizkörpern.
- Bei Tarifen mit Sperrzeiten des Netzbetreibers.
- Bei mehreren Heizkreisen mit unterschiedlichen Temperaturniveaus.
- Bei überdimensionierten Geräten — dort ist er die Krücke, die das Takten begrenzt.
Die Kompromisslösung
Ein kleiner Reihenpufferspeicher mit 50 bis 100 Litern im Rücklauf. Er sichert Abtauung und Mindestumlaufmenge, ohne die Vorlauftemperatur anzuheben — anders als ein hydraulisch trennender Speicher, der die Wärmepumpe zwingt, ein paar Grad höher zu fahren und damit 5 bis 12 Prozent Arbeitszahl kostet.
Was im Angebot stehen sollte
Wenn der Betrieb einen 300-Liter-Trennspeicher setzt, fragen Sie nach der Begründung. Gibt es keine über die Gewohnheit hinaus, ist die Position 800 bis 1.500 Euro, die Sie zusätzlich mit dauerhaft schlechterer Effizienz bezahlen.
