Nachrüsten heißt: Ein funktionierendes oder ausgefallenes fossiles System wird ersetzt, das Gebäude bleibt wie es ist. Genau daraus entstehen die Zusatzkosten, die ein Neubauprojekt nicht hat.
Die Grundkosten
Wärmepumpe, Speicher, Hydraulik, Elektro, Fundament, Montage und Inbetriebnahme: 24.000 bis 38.000 Euro brutto. Das ist die Basis, auf die im Bestand weitere Positionen kommen.
Die Zusatzkosten im Bestand
- Demontage und Entsorgung des Altkessels: 600 bis 1.500 Euro
- Öltankdemontage inklusive Reinigung und Entsorgung: 1.500 bis 4.000 Euro, bei Erdtanks mehr
- Heizkörpertausch in Problemräumen: 400 bis 900 Euro je Stück, meist drei bis fünf Stück
- Hydraulischer Abgleich mit Ventiltausch: 800 bis 2.000 Euro
- Elektro: Zählerplatz, Leitung, Anmeldung: 1.200 bis 4.000 Euro
- Hausanschlussverstärkung, falls nötig: 1.000 bis 5.000 Euro
- Schornsteinrückbau oder Stilllegung: 300 bis 1.500 Euro
Was das in Summe heißt
Ein typischer Umstieg vom Gaskessel in einem teilsanierten Einfamilienhaus liegt bei 28.000 bis 42.000 Euro. Vom Ölkessel mit Tankdemontage bei 31.000 bis 48.000 Euro. Nach den üblichen Fördersätzen bleiben Eigenanteile von 12.000 bis 24.000 Euro.
Der Vergleich, der zählt
Nicht gegen null rechnen, sondern gegen die Alternative. Ein neuer Gasbrennwertkessel mit Speicher kostet 9.000 bis 15.000 Euro und bekommt keine Förderung. Die reale Mehrinvestition der Wärmepumpe beträgt damit häufig nur 3.000 bis 9.000 Euro — bei jährlichen Einsparungen von 800 bis 1.400 Euro.
Wo man sparen kann und wo nicht
- Sparen: beim Markennamen, bei der Innenmodulausstattung, bei der Speichergröße, wenn der Haushalt klein ist.
- Nicht sparen: bei Heizlastberechnung, hydraulischem Abgleich, Kondensatkonzept und Elektroanschluss. Das sind die Positionen, deren Fehlen sich über zwanzig Jahre rächt.
Die günstigste Vorbereitung
Der Absenkversuch am alten Kessel. Er kostet nichts, dauert eine Woche und sagt Ihnen, mit welcher Vorlauftemperatur das Haus auskommt. Diese eine Zahl entscheidet über Gerätewahl, Heizkörperkosten und die spätere Stromrechnung — und sie sollte vorliegen, bevor der erste Betrieb ein Angebot schreibt.
