Die Wärmepumpe
Magazin
Heizungstausch

Wärmepumpe in der Eigentumswohnung und Mietwohnung: was geht und was nicht

In einer Wohnung ist die Wärmepumpe eine Frage des Eigentumsrechts, nicht der Technik. Was die Eigentümergemeinschaft beschließen muss, welche Lösungen es gibt und was Mieter tun können.

Redaktion Die Wärmepumpe2 MinutenStand: Sommer 2026
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Garten eines Wohnhauses
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Garten eines Wohnhauses

Technisch ist eine Wärmepumpe für eine einzelne Wohnung kein Problem. Rechtlich und organisatorisch schon — und daran scheitern die meisten Vorhaben, nicht an der Physik.

Die Eigentumsfrage

Ein Außengerät an der Fassade, auf dem Balkon oder im Garten betrifft Gemeinschaftseigentum. Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, über die die Eigentümerversammlung beschließen muss. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes genügt dafür ein einfacher Mehrheitsbeschluss; die Kosten trägt in der Regel derjenige, der die Maßnahme wollte. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht bei energetischen Maßnahmen nicht automatisch, aber die Hürde ist niedriger als früher.

Die technischen Optionen

  • Luft-Luft-Wärmepumpe (Splitklimagerät mit Heizfunktion): Innengeräte in den Räumen, ein kompaktes Außengerät. Warmwasser muss separat gelöst werden. Die praktikabelste Einzellösung.
  • Brauchwasserwärmepumpe: löst zumindest das Warmwasser, wenn ein geeigneter Aufstellraum mit genügend Luftvolumen vorhanden ist. In einer Wohnung meist das Problem.
  • Zentrale Anlage für das ganze Haus: technisch und wirtschaftlich die beste Lösung, verlangt aber einen Beschluss der Gemeinschaft und eine gemeinsame Investition.
  • Etagenwärmepumpe mit Sole aus einem gemeinsamen Erdkreis: in Neubauten verbreitet, im Bestand kaum nachrüstbar.

Was Mieter tun können

Wenig ohne Zustimmung des Vermieters — jede Anlage mit Außengerät oder Eingriff in die Bausubstanz ist zustimmungspflichtig. Realistisch bleiben mobile Klimageräte mit Heizfunktion, die aber ineffizient sind, und Gespräche mit dem Vermieter. Wo die Heizung ohnehin ansteht, lohnt der Hinweis: Die Modernisierung ist förderfähig, und die Betriebskosten sinken.

Der Sonderfall Etagenheizung

Wohnungen mit eigener Gastherme sind der häufigste Fall in der Frage. Hier ist der Austausch gegen eine Wärmepumpe rechtlich einfacher, weil die Therme Sondereigentum ist — aber technisch schwierig, weil das Außengerät wieder Gemeinschaftseigentum berührt und die Wohnung meist keinen Platz für Speicher hat. In vielen Städten laufen deshalb Überlegungen, Gasetagenheizungen im Block auf eine zentrale Wärmepumpe umzustellen. Das ist der Weg, der funktioniert — nur eben nicht allein zu gehen.

Kosten

Multisplit-System mit drei Innengeräten: 7.000 bis 14.000 Euro. Brauchwasserwärmepumpe: 3.500 bis 6.500 Euro. Zentrale Anlage für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen: 60.000 bis 120.000 Euro, umgelegt also 10.000 bis 20.000 Euro je Wohnung vor Förderung.

Dieser Beitrag ordnet Rechtslage und Marktentwicklung ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fördersätze, Fristen und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

Service

Konkrete Zahlen für Ihr Gebäude?

3 Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region, kostenlos und unverbindlich.

Angebot anfordern