Eine Wärmepumpe ist elektrisch kein kleines Gerät. Sie muss beim Netzbetreiber angemeldet und in vielen Fällen von ihm zugestimmt werden, bevor sie in Betrieb geht. Wer diesen Weg erst nach der Bestellung beginnt, verliert Wochen.
Anschlussleistung
Die elektrische Leistungsaufnahme liegt bei etwa einem Drittel bis einem Viertel der Heizleistung: Eine 9-Kilowatt-Wärmepumpe zieht im Auslegungspunkt 2,5 bis 3,5 Kilowatt, mit Heizstab entsprechend mehr. Der Anlaufstrom ist bei Inverter-Geräten mit Sanftanlauf unkritisch. Anzumelden ist die Anlage in der Regel ab dem ersten Kilowatt — Grenzen und Formulare unterscheiden sich je Netzbetreiber.
Die vier Schritte
- 1. Anmeldung durch den Elektrofachbetrieb. Netzanschlussbegehren mit Typ, Leistung und geplantem Inbetriebnahmedatum. Antwort meist innerhalb weniger Wochen.
- 2. Zählerkonzept festlegen. Getrennte Messung mit eigenem Zähler oder Kaskadenmessung — das entscheidet über den Tarif und über den Platzbedarf im Zählerschrank.
- 3. Zählerschrank prüfen. In Altbauten ist er häufig zu klein oder entspricht nicht mehr den technischen Anschlussbedingungen. Ein Austausch kostet 1.500 bis 3.500 Euro und ist der größte versteckte Posten im Elektroteil.
- 4. Steuerbarkeit herstellen. Nach Paragraf 14a müssen neue Wärmepumpen über eine Steuerbox oder ein Smart-Meter-Gateway auf ein Signal des Netzbetreibers reagieren können. Die Schnittstelle muss das Gerät unterstützen — im Angebot nachlesen.
Was die Steuerbarkeit praktisch bedeutet
Der Netzbetreiber darf die Bezugsleistung in Engpasssituationen zeitweise begrenzen, nicht abschalten. Für ein Einfamilienhaus bedeutet das im Regelfall eine reduzierte Leistung über eine begrenzte Zeit — thermisch überbrückt das Gebäude diese Phase, wenn die Anlage vernünftig ausgelegt ist. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.
Sperrzeiten in Altverträgen
Wo noch der klassische Wärmepumpentarif mit Sperrzeiten gilt — bis zu dreimal zwei Stunden täglich —, ist bei der Auslegung ein Zuschlag zu berücksichtigen und ausreichend Speichermasse vorzusehen. Beides gehört in die Planung, nicht in die Nachbesserung.
Photovoltaik und Speicher mitdenken
Wer später eine Photovoltaikanlage plant, meldet den Zählerplatz gleich passend an: Zweirichtungszähler, Platz für Wechselrichter und Steuerung, gegebenenfalls Vorbereitung für eine Wallbox. Diese Vorarbeit kostet beim ersten Mal wenig und beim zweiten Mal einen kompletten Elektrikertag.
Die realistische Zeitschiene
Anmeldung bis Zustimmung zwei bis sechs Wochen, Zählersetzung durch den Messstellenbetreiber nochmals zwei bis vier. Wer im September mit der Planung beginnt, ist im Regelfall vor dem Winter fertig — wer im November beginnt, in aller Regel nicht.
