Die Wärmepumpe
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Förderrecht

Steuerbonus statt Zuschuss: 20 Prozent über die Steuererklärung

Wer keine Förderung beantragt hat oder nicht antragsberechtigt ist, kann energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG absetzen — verteilt über drei Jahre, bis 40.000 Euro.

Redaktion Die Wärmepumpe2 MinutenStand: Sommer 2026
Effizientes Wärmepumpenmodell in der Aufstellung
Effizientes Wärmepumpenmodell in der Aufstellung

Neben der Bundesförderung gibt es einen zweiten Weg, den kaum jemand nutzt: die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz. Sie greift dort, wo der Zuschuss nicht greift.

Wie sie funktioniert

Abgesetzt werden 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt, was Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro entspricht. Anders als ein Zuschuss mindert das nicht die Kosten, sondern die Steuerschuld — es setzt also voraus, dass genug Steuer anfällt.

Die Voraussetzungen

  • Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
  • Es wird ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Vermietete Objekte fallen heraus — dort sind die Kosten ohnehin Werbungskosten oder abzuschreiben.
  • Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, das eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellt.
  • Die Rechnung ist unbar bezahlt. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus.

Was begünstigt ist

Der Einbau einer Wärmepumpe zählt dazu, ebenso Dämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken, Fenster- und Außentürtausch, Lüftungsanlagen, digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungen, die älter als zwei Jahre sind. Auch die Kosten für den Energieberater sind begünstigt — hier sogar mit 50 Prozent.

Der entscheidende Punkt: kein Doppeln

Zuschuss und Steuerbonus schließen einander für dieselbe Maßnahme aus. Wer die Bundesförderung erhalten hat, kann für diese Maßnahme keine Steuerermäßigung mehr geltend machen — auch nicht für den Eigenanteil. Die Entscheidung fällt also vorher.

Wann der Steuerweg besser ist

  • Der Förderantrag wurde versäumt — etwa weil der Auftrag ohne Förderbedingung erteilt wurde. Der Steuerbonus rettet dann noch 20 Prozent.
  • Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme nicht förderfähig, etwa eine reine Brauchwasserwärmepumpe oder bestimmte Optimierungsarbeiten.
  • Der administrative Aufwand des Förderantrags steht bei kleinen Maßnahmen in keinem Verhältnis.

Wann der Zuschuss besser ist

Fast immer, wenn er zugänglich ist: 30 bis 70 Prozent schlagen 20 Prozent deutlich, das Geld fließt früher, und es ist nicht von der Höhe der eigenen Steuerlast abhängig. Der Steuerbonus ist die Rückfallebene, nicht die erste Wahl — aber er ist eine, und er wird regelmäßig übersehen.

Dieser Beitrag ordnet Rechtslage und Marktentwicklung ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fördersätze, Fristen und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

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