Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Für sie gilt eine gesetzliche Regelung, die einen Handel beschreibt: reduzierte Netzentgelte gegen die Möglichkeit, im Engpassfall die Leistung zu begrenzen.
Was der Netzbetreiber darf
Er darf die Leistung in Netzengpasssituationen vorübergehend reduzieren — nicht vollständig abschalten. Ein Mindestbezug bleibt gesichert, damit das Gebäude nicht auskühlt. In der Praxis geht es um wenige Stunden im Jahr; die meisten Netzbetreiber melden bislang sehr geringe Eingriffszahlen. Alte Regelungen mit festen täglichen Sperrzeiten von zwei- bis dreimal zwei Stunden laufen in vielen Netzgebieten aus.
Was Sie dafür bekommen
Ein reduziertes Netzentgelt, wahlweise als pauschale Reduzierung, als prozentualer Nachlass auf den Arbeitspreis oder — wo verfügbar — als zeitvariables Netzentgelt mit günstigen Zeitfenstern. Welche Module Ihr Netzbetreiber anbietet, steht in dessen Preisblatt.
Was das für die Anlage bedeutet
- Steuerbox oder Steuergerät ist erforderlich, meist über den Messstellenbetreiber. Die Kosten liegen im Rahmen der üblichen Messentgelte.
- Pufferspeicher: Bei den alten festen Sperrzeiten war er nötig, um Ausfallzeiten zu überbrücken. Bei der heutigen Regelung mit kurzen, seltenen Eingriffen und garantiertem Mindestbezug ist er es meist nicht mehr — eine gute Nachricht, weil ein unnötiger Trennpuffer Effizienz kostet.
- Auslegung: Die Heizlast muss nicht mehr um Sperrzeitzuschläge erhöht werden, wie es früher üblich war. Das verhindert Überdimensionierung.
Der praktische Ablauf
- Der Elektrofachbetrieb meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an — vor Inbetriebnahme.
- Der Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung und das gewählte Entgeltmodul.
- Die Steuerungseinrichtung wird eingebaut.
- Der Stromliefervertrag wird abgeschlossen; das Netzentgeltmodul fließt in die Abrechnung ein.
Was Sie nachrechnen sollten
Welches Modul günstiger ist, hängt vom Verbrauch ab. Die pauschale Reduzierung lohnt bei niedrigem Verbrauch, der prozentuale Nachlass bei hohem. Die Netzbetreiber veröffentlichen beide Varianten; ein Wechsel zwischen den Modulen ist in der Regel einmal jährlich möglich.
Was nicht stimmt
Die Behauptung, der Netzbetreiber könne die Heizung tagelang abschalten. Der gesetzlich gesicherte Mindestbezug verhindert genau das — und die bisherigen Eingriffszahlen liegen in den meisten Netzgebieten nahe null.
