Der hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung, wird in schwachen Angeboten als erstes weggelassen und ist die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Wirkung im ganzen Projekt.
Das Problem, das er löst
Wasser fließt den Weg des geringsten Widerstands. Ohne Abgleich bekommen die Heizkörper nahe der Pumpe zu viel Volumenstrom, die entfernten zu wenig. Der übliche Behelf war, die Vorlauftemperatur anzuheben, bis auch der letzte Raum warm wird. Bei einem Gaskessel kostete das etwas Gas. Bei einer Wärmepumpe kostet jedes zusätzliche Grad rund zweieinhalb Prozent Arbeitszahl.
Verfahren A und Verfahren B
- Verfahren A arbeitet mit überschlägigen Annahmen zur Heizlast, meist auf Basis von Flächen und Baualtersklassen. Schnell, aber ungenau.
- Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach Norm, ermittelt die tatsächliche Heizkörperleistung und berechnet die nötigen Volumenströme daraus. Für die Förderung ist in der Regel Verfahren B verlangt.
Der Unterschied ist erheblich: Verfahren B liefert nebenbei die Information, welche Heizkörper zu klein sind — genau die Zahl, die man für die Auslegung der Wärmepumpe braucht.
Was dazugehört
- Raumweise Heizlastberechnung.
- Aufnahme aller Heizkörper mit Bauart, Maßen und Anschlussart.
- Berechnung der Soll-Volumenströme je Heizkörper.
- Einstellung der voreinstellbaren Thermostatventile — sind keine vorhanden, müssen sie getauscht werden.
- Einstellung von Pumpenförderhöhe und Regelungsart.
- Dokumentation mit Protokoll.
Was er bringt
In der Praxis lässt sich die nötige Vorlauftemperatur um 3 bis 8 Grad senken. Das sind 8 bis 20 Prozent bessere Arbeitszahl. Bei 5.000 Kilowattstunden Stromverbrauch also 400 bis 1.000 Kilowattstunden im Jahr, 100 bis 250 Euro. Dazu kommt: Die Anlage wird ruhiger, die Räume werden gleichmäßiger warm, und das Takten nimmt ab.
Was er kostet
500 bis 1.500 Euro für ein Einfamilienhaus, inklusive Berechnung und Einstellung. Müssen Thermostatventile getauscht werden, kommen 40 bis 90 Euro je Heizkörper dazu. Als Einzelmaßnahme ist der Abgleich förderfähig; im Rahmen eines Heizungstauschs gehört er zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Die Frage an den Betrieb
Nicht ob, sondern nach welchem Verfahren — und ob das Protokoll übergeben wird. Ein Abgleich ohne Dokumentation ist bei einer Förderprüfung nicht nachweisbar und im Streitfall nicht existent.
