Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert den Heizungstausch als Einzelmaßnahme. Für die Wärmepumpe im selbst genutzten Einfamilienhaus sind in der Spitze 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich — allerdings nur, wenn alle Boni zusammenkommen.
Die Bausteine
- Grundförderung 30 Prozent für den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe. Gilt für alle Eigentümergruppen.
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent für selbst nutzende Eigentümer, wenn eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird, bei Gaszentralheizungen zusätzlich unter der Bedingung eines Mindestalters.
- Einkommensbonus 30 Prozent für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro.
- Effizienzbonus 5 Prozent für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle sowie für Geräte mit natürlichem Kältemittel — praktisch für alle Propangeräte.
Die Summe ist auf 70 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind höchstens 30.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit, für weitere Wohneinheiten in abgestufter Höhe. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei 21.000 Euro.
Die Reihenfolge, an der Anträge scheitern
1. Fachbetrieb beauftragen und Angebot einholen. 2. Liefer- und Leistungsvertrag abschließen — mit aufschiebender oder auflösender Bedingung hinsichtlich der Förderzusage. 3. Antrag stellen. 4. Erst danach bauen.
Der klassische Fehler ist der Auftrag ohne Bedingung oder der Baubeginn vor der Antragstellung. Beides ist nachträglich nicht heilbar. Ebenfalls nötig: die Bestätigung des Fachunternehmens beziehungsweise eines Energieeffizienz-Experten, je nach Maßnahme.
Welche Geräte gefördert werden
Nur Wärmepumpen, die in der beim Bundesamt geführten Liste förderfähiger Anlagen stehen. Die Liste ist öffentlich und wird laufend aktualisiert. Vor der Unterschrift lohnt der Abgleich der genauen Typbezeichnung — Varianten desselben Modells sind nicht automatisch alle gelistet.
Die Bedingungen, die im Text stehen
- Hydraulischer Abgleich nach der Maßnahme, nachzuweisen
- Bei Luft-Wasser-Geräten Einhaltung von Schallanforderungen, die über die gesetzlichen Grenzwerte hinausgehen
- Einbau eines Wärmemengenzählers und Betriebsdatenerfassung, je nach Maßnahme
- Zweckbindung: Die Anlage muss mehrere Jahre betrieben werden
Zuschuss und Kredit
Neben dem Zuschuss ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit möglich, der den Eigenanteil finanziert. Kommunale und Landesprogramme kommen in einigen Regionen hinzu — kumulierbar sind sie nur, soweit die Programme das ausdrücklich zulassen und die Summe aller Förderungen die Investitionskosten nicht überschreitet.
Was sich ändern kann
Fördersätze, Boni und Höchstgrenzen sind Haushaltspolitik und damit veränderlich. Maßgeblich ist immer die Richtlinienfassung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer ein Projekt über den Jahreswechsel plant, sollte den Antrag nicht ohne Not verschieben.
