Die Förderung für Wärmepumpen ist an eine simple Bedingung geknüpft, die trotzdem regelmäßig übersehen wird: Das konkrete Gerät muss auf der offiziellen Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Nicht die Marke, nicht die Baureihe — das exakte Modell mit Typenbezeichnung.
Wer die Liste führt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht und pflegt sie. Sie wird laufend aktualisiert, weil Hersteller neue Modelle nachmelden und alte auslaufen. Für den Antrag über die KfW ist derselbe Nachweis maßgeblich.
Welche Kriterien ein Gerät erfüllen muss
- Mindesteffizienz: Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz muss über festgelegten Schwellen liegen, gestaffelt nach Bauart und Vorlauftemperatur.
- Schallgrenzwerte: Für Luft-Wasser-Geräte gelten Obergrenzen beim Schallleistungspegel, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
- Messtechnik: Die Anlage muss über Einrichtungen zur Erfassung von Wärmemenge und Strom verfügen oder damit nachrüstbar sein.
- Kältemittel: Für den Effizienzbonus bei natürlichen Kältemitteln muss das Gerät ein solches verwenden — Propan, CO2 oder Ammoniak.
Wie Sie Ihr Modell prüfen
- Lassen Sie sich im Angebot die vollständige Typenbezeichnung geben, inklusive aller Zusätze und Leistungsangabe.
- Suchen Sie genau diese Bezeichnung in der Liste — nicht die Baureihe.
- Prüfen Sie das Datum des Listeneintrags: Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
- Lassen Sie sich vom Betrieb schriftlich bestätigen, dass das gelieferte Gerät dem gelisteten entspricht.
Die Falle bei Modellwechseln
Hersteller ersetzen Baureihen laufend. Wird bei Lieferverzug ein Nachfolgemodell geliefert, das noch nicht gelistet ist, kann die Förderung scheitern — obwohl das neue Gerät technisch besser ist. Nehmen Sie deshalb in den Vertrag auf, dass Ersatzlieferungen nur mit gelistetem Modell erfolgen dürfen.
Was sonst noch Voraussetzung ist
- Antrag vor Auftragsvergabe. Wer zuerst bestellt und dann beantragt, bekommt nichts. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.
- Fachunternehmererklärung nach Abschluss der Maßnahme.
- Hydraulischer Abgleich nach dem vorgeschriebenen Verfahren, dokumentiert.
- Einbau durch ein Fachunternehmen — Eigenleistung an der Anlagentechnik ist nicht förderfähig.
