Die Wärmepumpe
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Förderrecht

BAFA oder KfW: wer für welche Förderung zuständig ist

Heizungstausch läuft über die KfW, Effizienzmaßnahmen über das BAFA. Wie sich die Töpfe unterscheiden, welche Boni es gibt, in welcher Reihenfolge zu beantragen ist und welche Fristen gelten.

Redaktion Die Wärmepumpe1 MinutenStand: Sommer 2026
Beratungsgespräch zur Wärmepumpe im Eigenheim
Beratungsgespräch zur Wärmepumpe im Eigenheim

Zwei Behörden, ein Förderprogramm: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist aufgeteilt, und wer beim falschen Haus anklopft, verliert Zeit.

Die Zuständigkeiten

  • KfW: Zuschüsse für den Heizungstausch — also für die Wärmepumpe selbst, samt Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch, Pufferspeicher und Hydraulik, die mit dem Wärmeerzeuger zusammenhängen.
  • BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ohne Wärmeerzeuger — Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung.
  • Energieberatung: läuft über das BAFA, mit eigenem Fördersatz.

Die Bausteine beim Heizungstausch

Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: einer Grundförderung für den Tausch, einem Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Anlage, einem einkommensabhängigen Bonus für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Einkommensgrenze und einem Effizienzbonus für Anlagen mit natürlichem Kältemittel oder erdgekoppelter Quelle. Die einzelnen Sätze und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung.

Die richtige Reihenfolge

  1. Angebot einholen mit vollständiger Leistungsbeschreibung und Gerätetyp.
  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen — er wird erst mit der Förderzusage wirksam.
  3. Antrag stellen, bei der KfW über das Kundenportal, mit Bestätigung des Fachunternehmens.
  4. Zusage abwarten, dann bauen.
  5. Nach Fertigstellung Fachunternehmererklärung und Rechnungen einreichen.

Der häufigste Fehler

Auftrag erteilen und danach beantragen. Das kostet den gesamten Zuschuss — bei einer Anlage für 30.000 Euro schnell 10.000 bis 20.000 Euro. Der Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der Standardweg, und jeder erfahrene Betrieb kennt ihn. Lassen Sie ihn sich schriftlich geben.

Kredit statt Zuschuss

Ergänzend zum Zuschuss gibt es zinsvergünstigte Kredite für den verbleibenden Eigenanteil. Für Haushalte, die die Investition nicht aus Rücklagen stemmen, ist das oft der entscheidende Baustein — und wird häufiger übersehen als der Zuschuss.

Steuerbonus als Alternative

Wer keine Förderung beantragt, kann die Kosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen. Beide Wege schließen sich aus. Der Zuschuss ist in den meisten Fällen günstiger; bei hohen Einkommen und knapp bemessenen Förderquoten lohnt die Gegenrechnung.

Dieser Beitrag ordnet Rechtslage und Marktentwicklung ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fördersätze, Fristen und Preise ändern sich; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

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